Werkzeug-Verleih
Ab sofort können alle Mitglieder vereinseigenes Werkzeug ausleihen. Voraussetzung ist, dass das Werkzeug verfügbar ist und nicht für gemeinschaftliche Zwecke benötigt wird.
Rechtzeitige Anmeldungen sind empfehlenswert.
Die Geräte sind pfleglich zu behandeln und im betriebsfähigen, sauberen Zustand zurückzugeben. Schäden an den Geräten sind vom Verursacher zu tragen und werden in Rechnung gestellt.
Die Geräte werden gegen eine geringe Leihgebühr zur Deckung von Pflege- und Überholungsmaßnahmen ausgegeben. Betriebskosten wie Benzin, Öl usw. werden zusätzlich berechnet.
Eine Liste der Geräte kann beim Vorstand eingesehen werden. Den Verleih organisiert Peter Porada, erreichbar im Garten Nr. 50 .
Bitte habt Verständnis, dass wir die Geräte ausschließlich zur Nutzung im Kleingarten ausleihen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Vorstandsteam
Leihgebühren
Kappsäge | 3,50 €/Tag | |
Kreissäge | 3,50 €/Tag | |
Handbohrmaschine, drehzahlgeregelt | 2,50 €/Tag | |
Akku-Bohrmaschine | 2,50 €/Tag | |
Bosch Schleifmaschine | 2,50 €/Tag | |
Handkreissäge | 3,00 €/Tag | |
Schlagbohrmaschine groß | 4,00 €/Tag | |
Trennschneider klein | 3,00 €/Tag | |
Trennschneider groß | 4,00 €/Tag | |
Betonmischer | 4,50 €/Tag | |
Rasenwalze | 1,50 €/Tag | |
Rasenmäher | 3,50 €/½Tag | |
Benzin-Motorsense | 4,00 €/½Tag | |
Vertikutierer oder Gartenfräse | 4,50 €/½Tag | |
Heckenschere | 4,00 €/½Tag | |
Häcksler groß | 4,50 €/½Tag | |
Häcksler klein | 2,50 €/½Tag | |
Laubsauger / Gebläse | 2,00 €/½Tag | |
Stromaggregat 3700W | 6,50 €/Tag | |
Stromaggregat 2000W | 5,00 €/Tag | |
Kettensäge (nur mit Sägeschein) | 10,00 €/Tag | |
Stichsäge | 2,50 €/Tag | |
Biergartengarnitur (1 Tisch + 2 Bänke) | 4,50 €/Tag | |
Kleinwerkzeug, Spitzhacke, Vorschlaghammer usw. | 1,50 €/Tag | |
Sackkarre groß für hohe Lasten | 3,00 €/Tag | |
Schubkarre | 1,00 €/Tag | |
Spielstände für Kindergeburtstag | 1,00 €/Tag | |
Rüttelplatte | 3,50 €/Tag | |
Holzkohlegrill groß | 3,50 €/Tag |
Gerätewart: Peter Porada Tel.: 05331-41847 / 0151-56641726
Betriebskosten wie Benzin, Öl usw. werden zusätzlich berechnet.
Die Geräte sind pfleglich zu behandeln und in betriebsfähigen, sauberen Zustand zurückzugeben.
Das Ausleihen ist nur möglich, wenn die Geräte nicht für Vereinszwecke benötigt werden.
Schäden an den Geräten werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.