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Versicherungen

Nachfolgend finden Sie Informationen zu möglichen Versicherungen im Verein.

Feuer, Einbruch, Diebstahl – Versicherung (FED-Versicherung)

Um seinen Garten bzw. seine Gartenlaube gegen Feuer, Einbruch oder Diebstahl abzusichern, besteht die Möglichkeit über den Vorstand eine entsprechende Versicherung beim Kleingarten – Versicherungsdienst GmbH  (kurz KVD genannt) abzuschließen. Die Grundversicherung kostet 39,00 € im Jahr und beinhaltet eine Laubenversicherung in Höhe von 10.000,00 € und eine Inhaltsversicherung von 2.500,00 €. Sturm und Glasschäden sind ebenfalls in begrenzter Höhe mitversichert.
Die Versicherungsbeträge können entsprechend erhöht werden, wenn zum Beispiel der Wert Ihrer Gartenlaube oder deren Inhalt Höher ist als mit der Grundversicherung abgedeckt.
Um den Wert des Laubeninhaltes zu ermitteln steht Ihnen ein Laubeninhaltsrechner zur Verfügung. Ermitteln sie bitte den Inhalt Ihrer Gartenlaube und versichern sie entsprechend.
Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie nicht unterversichert sind, denn das würde sich im Versicherungsfall sehr nachteilig auswirken.
Beispiel:
Der Inhalt Ihrer Gartenlaube ist 3.500,00 € wert. Sie haben aber den Inhalt nur mit 2.500,00 € Versichert, dann sind Sie 28,5 % unterversichert. Im Versicherungsfall würden Sie dann statt 2.500,00 € nur 1.785,00 € von der Versicherung bekommen.
Deshalb unsere Empfehlung, versichern Sie sich ausreichend!
Sollte sich ein Versicherungsfall ergeben, so benachrichtigen Sie bitte umgehend den Versicherungsbeauftragten. Er wird den Schaden dann aufnehmen und an die Versicherung  bzw. den Landesverband weiterleiten. Sollte der Schaden durch Fremdeinwirkung entstanden sein, so ist die Polizei zu rufen und Anzeige zu erstatten.
Die Schadensabwicklung dauert dann in der Regel ca. 6 Wochen. Für Fragen zur Versicherung steht Ihnen  der Vereinsvorstand jederzeit gern zur Verfügung. Bitte beachten Sie auch die entsprechenden Merkblätter, die ihnen bei der Gartenübergabe ausgehändigt wurden.

Merkblatt FED Versicherung

Familien – Unfallversicherung

Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Unfälle, die den versicherten Mitgliedern und den mitversicherten Familienmitgliedern aus der kleingärtnerischen Tätigkeit oder aus einer
Betätigung für die Organisation erwachsen. Beitragsfrei mitversichert sind Ehepartner und minderjährige Kinder.
Der vorstehende Personenkreis genießt auch Versicherungsschutz gegen Unfälle auf Wegen und Reisen aus Veranlassung des Vereins.
Die Unfallversicherung ist beim Eintritt in den Verein obligatorisch und wird für jedes Mitglied abgeschlossen. Der Beitrag zur Unfallversicherung beträgt 3,00 € pro Jahr.
Sollten sie einen Unfall erleiden, so informieren sie umgehend den Vereinsvorstand. Wir füllen dann gemeinsam mit Ihnen den Unfallmeldevordruck aus und leiten ihn über den Landesverband weiter an die Versicherung.
Zur Behandlung von Körperschäden ist sofort ein Arzt in Anspruch zu nehmen. Verletzte Mitglieder einer Krankenkasse müssen dem Arzt zusätzlich einen Behandlungsschein beschaffen. Nach Abschluss der Behandlung sind für die Versicherung die erforderlichen Belege beizubringen und über den Verein bei der Versicherung einzureichen.
Bei über 25%iger Arbeitsunfähigkeit wird zusätzlich ein Tagegeld bezahlt.
Nähere Informationen zur Familien Unfallversicherung entnehmen sie bitte dem Merkblatt, welches sie bei Gartenübernahme erhalten haben.
Sie können das Merkblatt auch jederzeit beim Vereinsvorstand anfordern.

Aufräum,- und Abbruchkosten – Versicherung

Die Mitglieder des Kleingärtnerverein Weiße Schanze e.V. haben auf ihrer Mitgliederversammlung 2011 beschlossen, das alle Mitglieder,die im Besitz eines Gartens mit Laube sind und nicht die FED – Versicherung abgeschlossen haben automatisch bei  der Aufräum,- und Abbruchkosten – Versicherung angemeldet werden. Die Kosten für das Mitglied betragen 3,00 € im Jahr.
Versichert sind die Aufräumungs,- und Abbruchkosten für die ordnungsgemäße Entsorgung des Brandschuttes  nach einem Brand der Laube einschl. zulässigem Anbau bzw. Nebengebäude (außer Pergolen) auf dem gepachteten Kleingartengrundstück des Versicherten.
Die Entschädigungssumme beträgt je Versicherungsfall und für alle Versicherungsfälle eines Versicherten maximal 2400,00 € pro Versicherungsjahr.
Nähere Auskünfte erteilt der Vereinsvorstand.
Weitere Informationen entnehmen sie bitte dem überlassenen Merkblatt, welches Sie aber auch jederzeit über den Vorstand anfordern können.