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Werkzeug-Verleih

Ab sofort können alle Mitglieder vereinseigenes Werkzeug ausleihen. Voraussetzung ist, dass das Werkzeug verfügbar ist und nicht für gemeinschaftliche Zwecke benötigt wird.
Rechtzeitige Anmeldungen sind empfehlenswert.

Die Geräte sind pfleglich zu behandeln und im betriebsfähigen, sauberen Zustand zurückzugeben. Schäden an den Geräten sind vom Verursacher zu tragen und werden in Rechnung gestellt.

Die Geräte werden gegen eine geringe Leihgebühr zur Deckung von Pflege- und Überholungsmaßnahmen ausgegeben. Betriebskosten wie Benzin, Öl usw. werden zusätzlich berechnet.

Eine Liste der Geräte kann beim Vorstand eingesehen werden. Den Verleih organisiert Peter Porada, erreichbar im Garten Nr. 50 .

Bitte habt Verständnis, dass wir die Geräte ausschließlich zur Nutzung im Kleingarten ausleihen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Vorstandsteam

Leihgebühren

Kappsäge3,50 €/Tag
Kreissäge3,50 €/Tag
Handbohrmaschine, drehzahlgeregelt2,50 €/Tag
Akku-Bohrmaschine2,50 €/Tag
Bosch Schleifmaschine2,50 €/Tag
Handkreissäge3,00 €/Tag
Schlagbohrmaschine groß4,00 €/Tag
Trennschneider klein3,00 €/Tag
Trennschneider groß4,00 €/Tag
Betonmischer4,50 €/Tag
Rasenwalze1,50 €/Tag
Rasenmäher3,50 €/½Tag
Benzin-Motorsense4,00 €/½Tag
Vertikutierer oder Gartenfräse4,50 €/½Tag
Heckenschere4,00 €/½Tag
Häcksler groß4,50 €/½Tag
Häcksler klein2,50 €/½Tag
Laubsauger / Gebläse2,00 €/½Tag
Stromaggregat 3700W6,50 €/Tag
Stromaggregat 2000W5,00 €/Tag
Kettensäge (nur mit Sägeschein)10,00 €/Tag
Stichsäge 2,50 €/Tag
Biergartengarnitur (1 Tisch + 2 Bänke)4,50 €/Tag
Kleinwerkzeug, Spitzhacke, Vorschlaghammer usw.1,50 €/Tag
Sackkarre groß für hohe Lasten3,00 €/Tag
Schubkarre1,00 €/Tag
Spielstände für Kindergeburtstag1,00 €/Tag
Rüttelplatte3,50 €/Tag
Holzkohlegrill groß3,50 €/Tag


Gerätewart: Peter Porada Tel.: 05331-41847 / 0151-56641726

Betriebskosten wie Benzin, Öl usw. werden zusätzlich berechnet.

Die Geräte sind pfleglich zu behandeln und in betriebsfähigen, sauberen Zustand zurückzugeben.
Das Ausleihen ist nur möglich, wenn die Geräte nicht für Vereinszwecke benötigt werden.
Schäden an den Geräten werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.