Zum Inhalt springen

Wissenentswertes über den Kleingarten

Wir freuen uns, dass Sie sich für einen Kleingarten in unserer Anlage interessieren und möchten Ihnen hier erste Informationen zu unserem Verein und dem Kleingartenwesen im Allgemeinen geben.

Geschichtliches

Das Kleingartenwesen blickt auf eine lange Tradition zurück. Vorläufer der heutigen Kleingärten waren die sogenannten "Armengärten" aus der Mitte des 19. Jahrhunderts. Mit ihnen sollten Bedürftige anstelle einer Barunterstützung in die Lage versetzt werden, Ihren Bedarf an Gartenfrüchten selbst zu decken. Eine weitere Wurzel der Kleingartenbewegung geht auf die Ideen des Leipziger Arztes Dr.Schreber zurück. Hier standen körperliche Ertüchtigung und die Heranziehung der Kinder an die Natur im Vordergrund, die Dr.Schreber aus volkspädagogischen Gründen gefordert hatte.

Während des 1. Weltkrieges und der darauffolgenden Zeit erlangten Kleingärten vor allem Bedeutung für die Ernährung einzelner Bevölkerungsgruppen in den Städten.

Im Laufe der Zeit hat sich die Funktion der Kleingärten gewandelt. Zum wirtschaftlichen Nutzen ist der Freizeit- und Erholungswert dazugetreten. Die Entwicklung des Kleingartenwesens zeigt allerdings auch, dass in wirtschaftlich schwierigen Zeiten der praktische Nutzen stets wieder in den Vordergrund tritt.

Kleingärten heute

Kleingärten haben heute in unserer Industriegesellschaft eine wichtige sozialpolitische Bedeutung. Sie stellen einen notwendigen Ausgleich zwischen beruflicher Tätigkeit und dem Wohnumfeld dar. Kleingärten sind darüber hinaus ein wichtiges Element zur Durchgrünung und Auflockerung der Bebauung. Sie leisten einen wirksamen Beitrag für mehr grün in den Städten und verbessern ihre ökologischen Grundlagen.

Ausserdem bieten sie dem Kleingärtnern einen Ausgleich gegenüber seiner häufig einseitigen Berufstätigkeit, womit im weitesten Sinne auch die Gesundheit der Bevölkerung gefördert wird.

Besondere Bedeutung erlangen in den Kleingärten die Kinder. Sie haben hier die Möglichkeit inmitten der Natur aufzuwachsen und neben dem Computerzeitalter das Leben der Natur hautnah mitzuerleben.

Selbstverständlich sind wir nicht gegen die moderne Technik und Kommunikationen - wir nutzen sie ja täglich selbst - aber der Ausgleich zum Alltag und das Wissen um die Ökologie sind uns sehr wichtig.

Als Mitglied eines Kleingartenvereins haben Sie in vielfältiger Weise die Möglichkeit Ihre Ideen in die Gemeinschaft einzubringen und somit zum Vereinsleben beizutragen.

Wir freuen uns auf jedes neue Mitglied sowie jeden neuen Gedanken, denn der Verein sind wir alle, daher halten wir auch I H R E Mitgliedschaft für außerordentlich wertvoll.

Rechte und Pflichten

Kleingärtner sind eine Gemeinschaft, die sich auf der Grundlage des Bundeskleingartengesetzes und der Vereinssatzung zusammengeschlossen haben. Die einzelnen Kleingärtnervereine haben sich in Bezirksverbänden vereint und gehören dem Landesverband der Kleingärtner in Braunschweig an.

Die einzelnen Vereine wählen in der Mitgliederversammlung den Vereinsvorstand, der aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer, dem Schriftführer und dem Fachberater besteht.

Die Vereine wiederum wählen aus Ihrer Mitte den Bezirksvorstand und den Landesvorstand, der ebenso die zuvor genannten Ämter besetzt.

Grundlage dieser Hierarchie ist immer das Bundeskleingartengesetz und die Vereinssatzung. Beides können Sie selbstverständlich bei uns einsehen.

Mit dem "Kauf" eines Kleingartens erwerben Sie die Pflanzen, Sträucher und Bäume sowie die Gartenlaube (sofern vorhanden). Sie erwerben nicht den Grund und Boden, dieser ist von der Stadt gepachtet und muss durch eine jährliche Pacht abgegolten werden.

Die gepachtete Fläche muss kleingärtnerisch genutzt werden, d. h. es sollen ca. 1/3 der Fläche im Gemüseanbau, 1/3 der Fläche Rasen und 1/3 der Fläche mit Zierpflanzen genutzt werden.

Bauliche Veränderungen an den Gartenlauben sind grundsätzlich beim Vorstand schriftlich zu beantragen und dürfen ohne Genehmigung nicht durchgeführt werden. Der Vorstand ist jederzeit bereit hier beratend zur Seite zu stehen.

Eine Kleingartenanlage gehört zum öffentlichen Grün der Stadt und wird auch finanziell gefördert. Umso wichtiger ist es die gesamte Anlage sowie die einzelnen Gärten in einem Zustand zu erhalten, der auch Spaziergängern Freude bereitet. Ungepflegte und verkrautete Gärten machen einen schlechten Eindruck und schädigen das Ansehen des Vereines.

Gemeinschaft und Soziales

Unser Kleingartenverein verfügt über ein Vereinshaus, welches an einen Gastronomen verpachtet ist. Sie haben hier die Möglichkeit Familienfeiern abzuhalten oder sich vom täglichen Stress bei einer Tasse Kaffee oder einem deftigen Essen zu erholen.

Um unser Vereinsgelände stets in einem gepflegten Zustand zu erhalten, ist es erforderlich , dass sich die Mitglieder an Säuberungs-, Instandhaltungs- und Verschönerungsarbeiten beteiligen.
Je nach Arbeitsanfall sind daher gemeinschaftliche Arbeitsstunden abzuleisten. Die Anzahl der zu erbringenden Stunden wird jährlich auf der Mitgliederversammlung festgelegt und beträgt zur Zeit 8 Stunden im Jahr.

Der Verein feiert einmal jährlich ein Gartenfest mit eigenem Kinderfest und stellt eine Vielzahl von Aktivitäten zur Auswahl. Wir beteiligen uns z.B. am Umzug des Altstadtfestes, Boßeln, gehen mal wandern, veranstalten ein Braunkohlessen und führen jährlich eine Ernteausstellung zugunsten des Altenheimes am Schulwall durch.

Damit hier die Ideen auch in Zukunft nicht ausgehen, sind auch Ihre Vorschläge gefragt.

Schließen Sie sich der Kleingartenbewegung an und werden Sie eine( r ) von uns.

Kosten

Der Erwerb eines Kleingartens ist mit einmaligen Kosten verbunden, die je nach Ausstattung des Gartens unterschiedlich sind. Diese Kosten sind daher auf den jeweiligen Garten abgestimmt.

Die allgemeinen Kosten können Sie der nachstehenden Aufstellung entnehmen:

BeitragKosten pro Jahr
Vereinsbeitrag Ehegatten72,00 €
Vereinsbeitrag Einzelmitglied42,50 €
Nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit (z.Zt. 8 Std./Jahr)20,00 €/Stunde
Wasserpreis für 1m³ Verbrauch1,98 €
Grundgebühr für Wasseruhr/Jahr3,00 €
Winterdienst Adersheimer Str./Jahr5,00 €
Unfallversicherung je Mitglied / Jahr3,00 €
Wassergeldvorrauszahlung (wird mit dem Verbrauch verrechnet) / Jahr45,00 €
Pachtpreis (rechn. Faktor/m²)0,177 €
Aufnahmegebühr in den Verein (einmalig)60,00 €

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit Ihre Gartenlaube gegen Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Glasschäden zu versichern. Die Kosten richten sich nach der Versicherungssumme. Gern sind wir bereit hier nähere Auskünfte zu erteilen.

Wir hoffen Ihnen mit dieser Zusammenfassung einen ersten Überblick über die Struktur eines Gartenvereines gegeben zu haben und stehen bei weiteren Rückfragen gern zu Ihrer Verfügung.

Wir würden uns freuen Sie als neues Mitglied in unserem Kleingartenverein begrüßen zu dürfen.